Richtlinie

BOD 20-01 – Richtlinie zur Offenlegung von Schwachstellen

Amtlicher Titel: BOD 20-01: Ausarbeitung und Veröffentlichung einer Richtlinie zur Offenlegung von Schwachstellen

In Kraft seit 2. September 2020Eintrag am 2. November 2026 anhand der amtlichen Quelle geprüft · Methodik

Amtliche Nummer
BOD 20-01
Datum der Annahme
Inkrafttreten

Zusammenfassung

Verbindliche operative Richtlinie, die die CISA am 2. September 2020 zur Unterstützung des OMB-Memorandums M-20-32 über die bessere Erkennung, Verwaltung und Behebung von Schwachstellen erlassen hat. Sie verpflichtet die Behörden der Bundesexekutive, innerhalb von 180 Tagen eine Richtlinie zur Offenlegung von Schwachstellen (VDP) unter dem Pfad /vulnerability-disclosure-policy ihrer wichtigsten .gov-Website zu veröffentlichen und Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen einzurichten. Die Richtlinie muss die erfassten Systeme, erlaubte und verbotene Testarten, den Meldeweg, auch anonym, und die Zusage enthalten, gegen Forschung in gutem Glauben nicht rechtlich vorzugehen; sie darf keine personenbezogenen Daten verlangen und Tests nicht auf US-Bürger oder ausgewählte Personen beschränken. Ihr Anwendungsbereich ist schrittweise zu erweitern, bis sie innerhalb von zwei Jahren alle aus dem Internet erreichbaren Systeme umfasst. Die Behörden melden der CISA Schwachstellen in kommerziellen Produkten und übermitteln regelmäßig Kennzahlen über CyberScope.

Für wen es gilt

Behörden der Bundesexekutive für alle aus dem Internet erreichbaren Informationssysteme und Dienste des Bundes, einschließlich der in ihrem Auftrag betriebenen und mobiler Apps. Ausgenommen sind Systeme der nationalen Sicherheit sowie bestimmte Systeme des Verteidigungsministeriums und der Nachrichtendienste.

Wichtige Termine

  1. Innerhalb von 30 Tagen: Aktualisierung des Sicherheitskontakts und des Feldes „Organization“ für jede .gov-Domain
  2. Innerhalb von 180 Tagen: Veröffentlichung der Richtlinie zur Offenlegung von Schwachstellen auf der wichtigsten .gov-Website und Verfahren zur Bearbeitung der Meldungen
  3. Innerhalb von 270 Tagen: Erweiterung des Anwendungsbereichs um mindestens ein weiteres System, danach alle 90 Tage; Beginn der vierteljährlichen Kennzahlen in CyberScope
  4. Innerhalb von 2 Jahren: alle aus dem Internet erreichbaren Systeme und Dienste fallen unter die Richtlinie

Informationen

Rechtsraum
Vereinigte Staaten
Herausgebende Stelle
Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA)
Art
Richtlinie
Verfügbare Sprachen
Englisch
Themen
Anmerkungen
Eingegangene Meldungen dürfen nicht dem Vulnerabilities Equities Process zugeführt werden. Zu den geforderten Kennzahlen gehören die Zahl der Meldungen und der gültigen Schwachstellen, die seit mehr als 90 Tagen offenen Schwachstellen sowie die mittleren Zeiten bis zur Validierung, Behebung und ersten Antwort. Die Richtlinie legt keine Behebungsfristen fest: Die Hinweise der CISA empfehlen, Meldungen innerhalb von 3 Arbeitstagen zu bestätigen, innerhalb von 7 Tagen zu bewerten und innerhalb von 90 Tagen zu lösen. Die Richtlinie verweist auch auf ISO/IEC 29147 und 30111. Die Seite gibt nicht an, ob die CISA die innerhalb von zwei Jahren vorgesehene Aktualisierung veröffentlicht hat.

Details des Eintrags

Originaltitel
BOD 20-01: Develop and Publish a Vulnerability Disclosure Policy
Titel in anderen Sprachen
  • BOD 20-01: elaborare e pubblicare una politica di divulgazione delle vulnerabilità
  • BOD 20-01 : élaborer et publier une politique de divulgation des vulnérabilités
  • BOD 20-01: elaborar y publicar una política de divulgación de vulnerabilidades
Lizenz / Nutzungsbedingungen
Gemeinfrei / amtliches Werk – Werk der Bundesregierung der Vereinigten Staaten (17 U.S.C. § 105).
Erfasst aus
manuelle Eingabe
Zuletzt geprüft
(Prüfung im Web)

Zitiervorschlag

APA

Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA). (2020). BOD 20-01: Develop and Publish a Vulnerability Disclosure Policy (BOD 20-01). https://www.cisa.gov/news-events/directives/bod-20-01-develop-and-publish-vulnerability-disclosure-policy

Chicago

Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA). "BOD 20-01: Develop and Publish a Vulnerability Disclosure Policy." 2 September 2020. https://www.cisa.gov/news-events/directives/bod-20-01-develop-and-publish-vulnerability-disclosure-policy.

BibTeX

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Metadaten und Zusammenfassung: CC BY 4.0 · JSON