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Schweden (Sverige)

Zuständige nationale Behörde: Nationellt cybersäkerhetscenter (NCSC-SE) (öffnet in einem neuen Tab)

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Auf einen Blick

Geltende nationale Strategie

Dokumente nach Art

Gesetz (1)

Fristen

Keine künftige Frist erfasst. · Fristen für Schweden zusammen mit denen der EU-Rechtsvorschriften →

Vergangene Fristen (4)
  1. Die Vorschriften der MCF über Sicherheitsmaßnahmen und Schulung der Leitung (MCFFS 2026:11) sowie über Sicherheitsaudits und Scans (MCFFS 2026:12) treten in Kraft
    Cybersicherheitsgesetz
  2. Die Vorschriften der MCF über die Meldung von Vorfällen und Informationspflichten treten in Kraft (MCFFS 2026:8)
    Cybersicherheitsgesetz
  3. Die Vorschriften der MCF über die Meldung und Ermittlung wesentlicher und wichtiger Einrichtungen treten in Kraft (MCFFS 2026:1)
    Cybersicherheitsgesetz

Umsetzung der NIS 2-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 15. Januar 2026

Cybersicherheitsgesetz (SFS 2025:1506) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Behörden: Aufsichtsbehörden: sektoral, darunter die Energiebehörde, die Verkehrsbehörde, die Finansinspektionen, die Post- und Telekommunikationsbehörde (PTS) und einige Provinzialregierungen. Zentrale Anlaufstelle und CSIRT: die Funkaufklärungsbehörde der Verteidigung (FRA) über das Nationale Zentrum für Cybersicherheit, zu dem CERT-SE gehört.

Es hebt das Gesetz 2018:1174 über die Informationssicherheit für wesentliche und digitale Dienste auf; begleitet von der Verordnung 2025:1507.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 17. April 2025 · Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der wesentlichen und wichtigen EinrichtungenEU (vorbei)
  4. 11. Dezember 2025 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 15. Januar 2026 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  6. 2. Februar 2026 · Vorschriften über die Meldung und Identifizierung wesentlicher und wichtiger Einrichtungen werden wirksam (MCFFS 2026:1) (öffnet in einem neuen Tab)National (vorbei)
  7. 1. Juli 2026 · Vorschriften über die Meldung von Vorfällen und Informationspflichten werden wirksam (MCFFS 2026:8) (öffnet in einem neuen Tab)National (vorbei)
  8. 1. Oktober 2026 · Vorschriften über Sicherheitsmaßnahmen und Schulung der Leitung (MCFFS 2026:11) und über Sicherheitsaudits (MCFFS 2026:12) werden wirksam (öffnet in einem neuen Tab)National (vorbei)
  9. 17. April 2027 · Erste zweijährliche Aktualisierung der Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und Übermittlung der Zahlen an die KommissionEU (bevorstehend)
  10. 17. Oktober 2027 · Erste Überprüfung der Richtlinie durch die KommissionEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Umsetzung der CER-Richtlinie

Entwurf im Parlament

Regierungsvorlage 2025/26:303 – Ein neues Gesetz für eine höhere Resilienz kritischer Betreiber · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Die Regierung brachte die Vorlage am 14. Juli 2026 ein und schlug ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027 vor. Der Verteidigungsausschuss des Reichstags prüft sie im Bericht 2026/27:FöU4; die Abstimmung im Plenum ist für den 25. November 2026 angesetzt. Am 29. April 2026 vor dem Gerichtshof verklagt.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 17. Januar 2026 · Nationale Strategie und Risikobewertung der MitgliedstaatenEU (vorbei)
  4. 17. Juli 2026 · Die Mitgliedstaaten ermitteln die kritischen EinrichtungenEU (vorbei)
  5. 17. Juli 2027 · Bericht der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der MitgliedstaatenEU (bevorstehend)
  6. 17. Juli 2028 · Erster Bericht der zentralen Anlaufstellen über Meldungen von Sicherheitsvorfällen (danach alle zwei Jahre)EU (bevorstehend)
  7. 17. Juni 2029 · Erster Überprüfungsbericht der Kommission über das Funktionieren der RichtlinieEU (bevorstehend)
  8. Nationales Umsetzungsgesetz noch nicht in Kraft

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Durchführung der CRA-Verordnung

Entwurf in Vorbereitung

Ergänzende Bestimmungen zur EU-Cyberresilienz-Verordnung (SOU 2025:115) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Behörden: Marktüberwachung und notifizierende Behörde: von der Regierung zu benennen; die Untersuchungskommission macht in ihrem Bericht Vorschläge.

Der Bericht der Untersuchungskommission (Dezember 2025) schlägt ein neues Gesetz und eine neue Verordnung vor, mit Sanktionen, die auch für Behörden gelten können. Die Konsultation endete am 22. April 2026; eine Regierungsvorlage an den Reichstag gibt es noch nicht.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Verordnung für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Rechtsakts.

  1. 10. Dezember 2024 · Inkrafttreten der VerordnungEU (vorbei)
  2. 11. Dezember 2025 · Frist für den Durchführungsrechtsakt über die Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (angenommen als Verordnung 2025/2392)EU (vorbei)
  3. 11. Juni 2026 · Die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen geltenEU (vorbei)
  4. 11. September 2026 · Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISAEU (vorbei)
  5. 11. Dezember 2026 · Die Mitgliedstaaten bemühen sich um eine ausreichende Zahl notifizierter StellenEU (bevorstehend)
  6. 11. Dezember 2027 · Die Verordnung gilt vollständigEU (bevorstehend)
  7. 11. Juni 2028 · Nach anderen Unionsvorschriften ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur Cybersicherheit laufen abEU (bevorstehend)
  8. 11. September 2028 · Bericht der Kommission über die Wirksamkeit der zentralen MeldeplattformEU (bevorstehend)
  9. 11. Dezember 2030 · Erster Bewertungs- und Überprüfungsbericht über die Verordnung (danach alle vier Jahre)EU (bevorstehend)
  10. Nationale Durchführungsmaßnahmen noch nicht vollständig

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Beziehungen zwischen Dokumenten (2)

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