Länder · Europa

Rumänien (România)

Zuständige nationale Behörde: Directoratul Național de Securitate Cibernetică (DNSC) (öffnet in einem neuen Tab)

Mit anderen Ländern vergleichen Aktualisierungen verfolgen

Auf einen Blick

Geltende nationale Strategie

Dokumente nach Art

Gesetz (1)

Dekret (1)

Fristen

Keine künftige Frist erfasst. · Fristen für Rumänien zusammen mit denen der EU-Rechtsvorschriften →

Vergangene Fristen (3)
  1. Frist für die Registrierung der Einrichtungen
    Dringlichkeitsverordnung 155/2024 zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Umsetzung der NIS 2-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 31. Dezember 2024

Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 155/2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen im nationalen zivilen Cyberraum (OUG 155/2024 (Monitorul Oficial nr. 1332 din 31.12.2024)) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Behörden: Zuständige Behörde, zentrale Anlaufstelle und nationales CSIRT: Nationale Direktion für Cybersicherheit (DNSC), mit sektoralen Behörden für einige Bereiche.

Die Dringlichkeitsverordnung wurde mit Änderungen durch das Gesetz 124/2025 gebilligt, in Kraft seit dem 10. Juli 2025; zuständige Behörde ist die DNSC. Der konsolidierte Text steht auf dem Rechtsportal des Justizministeriums.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 30. Dezember 2024 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  4. 31. Dezember 2024 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 17. April 2025 · Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der wesentlichen und wichtigen EinrichtungenEU (vorbei)
  6. 22. September 2025 · Frist für die Registrierung der EinrichtungenNational (vorbei)
  7. 17. April 2027 · Erste zweijährliche Aktualisierung der Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und Übermittlung der Zahlen an die KommissionEU (bevorstehend)
  8. 17. Oktober 2027 · Erste Überprüfung der Richtlinie durch die KommissionEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Umsetzung der CER-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 2. Dezember 2024

Gesetz Nr. 294/2024 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Legea nr. 294/2024) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Zuständige Behörde ist das Koordinierungszentrum für den Schutz kritischer Infrastrukturen (CNCPIC).

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 27. November 2024 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  4. 2. Dezember 2024 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 17. Januar 2026 · Nationale Strategie und Risikobewertung der MitgliedstaatenEU (vorbei)
  6. 17. Juli 2026 · Die Mitgliedstaaten ermitteln die kritischen EinrichtungenEU (vorbei)
  7. 17. Juli 2027 · Bericht der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der MitgliedstaatenEU (bevorstehend)
  8. 17. Juli 2028 · Erster Bericht der zentralen Anlaufstellen über Meldungen von Sicherheitsvorfällen (danach alle zwei Jahre)EU (bevorstehend)
  9. 17. Juni 2029 · Erster Überprüfungsbericht der Kommission über das Funktionieren der RichtlinieEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Durchführung der CRA-Verordnung

Keine Maßnahme ermittelt

Kein nationaler Rechtsakt ermittelt · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Kein Durchführungsgesetzentwurf ermittelt. Die Meldungen der Hersteller gehen an das nach NIS 2 benannte koordinierende CSIRT.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Verordnung für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Rechtsakts.

  1. 10. Dezember 2024 · Inkrafttreten der VerordnungEU (vorbei)
  2. 11. Dezember 2025 · Frist für den Durchführungsrechtsakt über die Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (angenommen als Verordnung 2025/2392)EU (vorbei)
  3. 11. Juni 2026 · Die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen geltenEU (vorbei)
  4. 11. September 2026 · Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISAEU (vorbei)
  5. 11. Dezember 2026 · Die Mitgliedstaaten bemühen sich um eine ausreichende Zahl notifizierter StellenEU (bevorstehend)
  6. 11. Dezember 2027 · Die Verordnung gilt vollständigEU (bevorstehend)
  7. 11. Juni 2028 · Nach anderen Unionsvorschriften ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur Cybersicherheit laufen abEU (bevorstehend)
  8. 11. September 2028 · Bericht der Kommission über die Wirksamkeit der zentralen MeldeplattformEU (bevorstehend)
  9. 11. Dezember 2030 · Erster Bewertungs- und Überprüfungsbericht über die Verordnung (danach alle vier Jahre)EU (bevorstehend)
  10. Nationale Durchführungsmaßnahmen noch nicht vollständig

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Beziehungen zwischen Dokumenten (2)

Aktualisierungen verfolgen