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Niederlande (Nederland)

Zuständige nationale Behörde: Nationaal Cyber Security Centrum (NCSC-NL) (öffnet in einem neuen Tab)

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Auf einen Blick

Geltende nationale Strategie

Dokumente nach Art

Gesetz (2)

Dekret (1)

Fristen

Künftige Fristen

  1. Bericht des Ministers an das Parlament über die Evaluierung der Durchführung des Gesetzes
    Cybersicherheitsgesetz (Cbw)
  2. Frist, bis zu der die Mitglieder der Leitungsorgane über Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Cybersicherheit verfügen müssen
    Cybersicherheitsgesetz (Cbw)
  3. Bericht des Ministers an das Parlament über Wirksamkeit und Auswirkungen des Gesetzes
    Gesetz über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Wwke)
Vergangene Fristen (5)
  1. Frist für die ersten Bestimmungen kritischer Einrichtungen, die erste nationale Risikobewertung und die erste Strategie
    Gesetz über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Wwke)
  2. Das nationale Register der Einrichtungen wird eingerichtet; Anbieter digitaler Dienste (DNS, Cloud, Rechenzentren, verwaltete Dienste und Online-Plattformen) übermitteln Angaben für das ENISA-Register
    Cybersicherheitsgesetz (Cbw)

Fristen für Niederlande zusammen mit denen der EU-Rechtsvorschriften →

Umsetzung der NIS 2-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 15. August 2026

Cybersicherheitsgesetz (Cbw) (Stb. 2026, 187) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Behörden: Zuständige Behörden: sektorale Aufsichtsbehörden, darunter die Niederländische Behörde für digitale Infrastruktur (RDI), die Inspektion für Umwelt und Verkehr (ILT), die Inspektion für Gesundheit und Jugendhilfe (IGJ) und die Zentralbank (DNB). Zentrale Anlaufstelle: der Minister für Justiz und Sicherheit. CSIRT: das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC), auch für Gemeinden, und sektorale CSIRTs wie Z-CERT für das Gesundheitswesen.

Es ersetzt das Wbni und trat zusammen mit dem Gesetz über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Wwke) in Kraft. Am 8. Juli 2026, vor seiner Annahme, hatte die Kommission die Niederlande vor dem Gerichtshof verklagt. Der Durchführungserlass (Cyberbeveiligingsbesluit, Stb. 2026, 189) legte das Inkrafttreten auf den 15. August 2026 fest und präzisiert die Risikomanagementmaßnahmen, die Schulung der Leitung und die Angaben für das Register; er hebt den Erlass über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Bbni) auf.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 17. April 2025 · Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der wesentlichen und wichtigen EinrichtungenEU (vorbei)
  4. 8. Juli 2026 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 15. August 2026 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  6. 15. September 2026 · Frist für die Einrichtung des nationalen Registers der Einrichtungen (ein Monat nach Inkrafttreten)National (vorbei)
  7. 17. April 2027 · Erste zweijährliche Aktualisierung der Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und Übermittlung der Zahlen an die KommissionEU (bevorstehend)
  8. 17. Oktober 2027 · Erste Überprüfung der Richtlinie durch die KommissionEU (bevorstehend)
  9. 15. August 2028 · Frist, bis zu der Mitglieder der Leitungsorgane über Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Cybersicherheit verfügen müssenNational (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Umsetzung der CER-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 15. August 2026

Gesetz über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Wwke) (Stb. 2026, 188) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Vom Senat am 7. Juli 2026 angenommen, nach der Klage vor dem Gerichtshof vom 29. April; es trat zusammen mit dem Gesetz zur Umsetzung von NIS 2 (Cyberbeveiligingswet) in Kraft. Der Durchführungserlass (Besluit weerbaarheid kritieke entiteiten, Stb. 2026, 190) legte das Inkrafttreten auf den 15. August 2026 fest. Da das Gesetz nach dem 17. Juli 2026 in Kraft trat, waren die ersten Benennungen kritischer Einrichtungen und die erste nationale Risikobewertung innerhalb eines Monats fällig.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 17. Januar 2026 · Nationale Strategie und Risikobewertung der MitgliedstaatenEU (vorbei)
  4. 8. Juli 2026 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 17. Juli 2026 · Die Mitgliedstaaten ermitteln die kritischen EinrichtungenEU (vorbei)
  6. 15. August 2026 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  7. 15. September 2026 · Frist für die ersten Benennungen kritischer Einrichtungen (ein Monat nach Inkrafttreten)National (vorbei)
  8. 17. Juli 2027 · Bericht der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der MitgliedstaatenEU (bevorstehend)
  9. 17. Juli 2028 · Erster Bericht der zentralen Anlaufstellen über Meldungen von Sicherheitsvorfällen (danach alle zwei Jahre)EU (bevorstehend)
  10. 17. Juni 2029 · Erster Überprüfungsbericht der Kommission über das Funktionieren der RichtlinieEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Durchführung der CRA-Verordnung

Entwurf im Parlament

Gesetz zur Durchführung der Cyberresilienz-Verordnung (Kamerstukken 36 875) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Behörden: Marktüberwachung und notifizierende Behörde: Niederländische Behörde für digitale Infrastruktur (RDI).

Am 18. Dezember 2025 eingebracht und von der Zweiten Kammer am 10. September 2026 angenommen; in der Ersten Kammer haben die Ausschüsse für Digitalisierung und für Wirtschaft am 27. Oktober 2026 ihre schriftlichen Beiträge eingereicht, und der Bericht wird vorbereitet. Das Inkrafttreten wird durch königlichen Erlass festgelegt, möglicherweise gestaffelt.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Verordnung für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Rechtsakts.

  1. 10. Dezember 2024 · Inkrafttreten der VerordnungEU (vorbei)
  2. 11. Dezember 2025 · Frist für den Durchführungsrechtsakt über die Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (angenommen als Verordnung 2025/2392)EU (vorbei)
  3. 11. Juni 2026 · Die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen geltenEU (vorbei)
  4. 11. September 2026 · Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISAEU (vorbei)
  5. 11. Dezember 2026 · Die Mitgliedstaaten bemühen sich um eine ausreichende Zahl notifizierter StellenEU (bevorstehend)
  6. 11. Dezember 2027 · Die Verordnung gilt vollständigEU (bevorstehend)
  7. 11. Juni 2028 · Nach anderen Unionsvorschriften ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur Cybersicherheit laufen abEU (bevorstehend)
  8. 11. September 2028 · Bericht der Kommission über die Wirksamkeit der zentralen MeldeplattformEU (bevorstehend)
  9. 11. Dezember 2030 · Erster Bewertungs- und Überprüfungsbericht über die Verordnung (danach alle vier Jahre)EU (bevorstehend)
  10. Nationale Durchführungsmaßnahmen noch nicht vollständig

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

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