Länder · Europa

Litauen (Lietuva)

Zuständige nationale Behörde: Nacionalinis kibernetinio saugumo centras (NKSC) (öffnet in einem neuen Tab)

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Auf einen Blick

Geltende nationale Strategie

Die Datenbank enthält für dieses Land keine geltende nationale Cybersicherheitsstrategie. Gesetze, Dekrete und Verordnungen sind weiter unten aufgeführt und zählen hier nicht.

Letzte erfasste Strategie, nicht mehr in Kraft: Nationale Cybersicherheitsstrategie Litauens Abgelaufen

Dokumente nach Art

Gesetz (2)

Fristen

Keine künftige Frist erfasst. · Fristen für Litauen zusammen mit denen der EU-Rechtsvorschriften →

Vergangene Fristen (2)

Umsetzung der NIS 2-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 18. Oktober 2024

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. XII-1428 über Cybersicherheit (Nr. XIV-2902) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Behörden: Zuständige Behörde, zentrale Anlaufstelle und CSIRT: Nationales Zentrum für Cybersicherheit (NKSC) beim Ministerium für nationale Verteidigung, das CERT-LT betreibt.

Fristgerecht umgesetzt durch eine Neufassung des Cybersicherheitsgesetzes; der Link führt zum konsolidierten Text, zuletzt 2026 geändert.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 11. Juli 2024 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  3. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  4. 18. Oktober 2024 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 17. April 2025 · Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der wesentlichen und wichtigen EinrichtungenEU (vorbei)
  6. 17. April 2027 · Erste zweijährliche Aktualisierung der Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und Übermittlung der Zahlen an die KommissionEU (bevorstehend)
  7. 17. Oktober 2027 · Erste Überprüfung der Richtlinie durch die KommissionEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Umsetzung der CER-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 15. November 2024

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. VIII-971 über Krisenmanagement und Zivilschutz · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Umgesetzt durch Änderung des Gesetzes über Krisenmanagement und Zivilschutz. Der Link führt zum konsolidierten Text.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 7. November 2024 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  4. 15. November 2024 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 17. Januar 2026 · Nationale Strategie und Risikobewertung der MitgliedstaatenEU (vorbei)
  6. 17. Juli 2026 · Die Mitgliedstaaten ermitteln die kritischen EinrichtungenEU (vorbei)
  7. 17. Juli 2027 · Bericht der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der MitgliedstaatenEU (bevorstehend)
  8. 17. Juli 2028 · Erster Bericht der zentralen Anlaufstellen über Meldungen von Sicherheitsvorfällen (danach alle zwei Jahre)EU (bevorstehend)
  9. 17. Juni 2029 · Erster Überprüfungsbericht der Kommission über das Funktionieren der RichtlinieEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Durchführung der CRA-Verordnung

Keine Maßnahme ermittelt

Kein nationaler Rechtsakt ermittelt · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Kein Durchführungsgesetzentwurf ermittelt. Die Meldungen der Hersteller gehen an das nach NIS 2 benannte koordinierende CSIRT.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Verordnung für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Rechtsakts.

  1. 10. Dezember 2024 · Inkrafttreten der VerordnungEU (vorbei)
  2. 11. Dezember 2025 · Frist für den Durchführungsrechtsakt über die Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (angenommen als Verordnung 2025/2392)EU (vorbei)
  3. 11. Juni 2026 · Die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen geltenEU (vorbei)
  4. 11. September 2026 · Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISAEU (vorbei)
  5. 11. Dezember 2026 · Die Mitgliedstaaten bemühen sich um eine ausreichende Zahl notifizierter StellenEU (bevorstehend)
  6. 11. Dezember 2027 · Die Verordnung gilt vollständigEU (bevorstehend)
  7. 11. Juni 2028 · Nach anderen Unionsvorschriften ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur Cybersicherheit laufen abEU (bevorstehend)
  8. 11. September 2028 · Bericht der Kommission über die Wirksamkeit der zentralen MeldeplattformEU (bevorstehend)
  9. 11. Dezember 2030 · Erster Bewertungs- und Überprüfungsbericht über die Verordnung (danach alle vier Jahre)EU (bevorstehend)
  10. Nationale Durchführungsmaßnahmen noch nicht vollständig

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Beziehungen zwischen Dokumenten (2)

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