Länder · Asien
Japan (日本)
- G7
Am 1. Juli 2025 wurde das NISC im Rahmen der mit dem Gesetz über aktive Cyberabwehr verbundenen Reform in das National Cybersecurity Office umgewandelt.
Zuständige nationale Behörde: National Cybersecurity Office (国家サイバー統括室) (öffnet in einem neuen Tab)
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Auf einen Blick
Geltende nationale Strategie
Zeitleiste der Strategien
- 2025–2030 · Cybersicherheitsstrategie Japans (2025)
- 2021–2024 · Cybersicherheitsstrategie Japans (2021) Ersetzt
Dokumente nach Art
Gesetz (2)
Fristen
Künftige Fristen
- Sechsmonatige Frist für die Erklärung wichtiger Computersysteme, die beim Inkrafttreten bereits genutzt werden
Gesetz über aktive Cyberabwehr (2025) - Spätester Termin für das Inkrafttreten der Kapitel 3-7 über die Erhebung und Analyse von Kommunikationsinformationen (genaues Datum durch Kabinettsverordnung festgelegt)
Gesetz über aktive Cyberabwehr (2025)
Vergangene Fristen (6)
- Weitere Änderungen im Zusammenhang mit dem Gesetz über aktive Cyberabwehr treten in Kraft
Grundlagengesetz über Cybersicherheit (2014) - Hauptinkrafttreten: Erklärung wichtiger Computersysteme und Meldung von Vorfällen für Betreiber kritischer Infrastrukturen
Gesetz über aktive Cyberabwehr (2025) - Die Aufsichtskommission für Cyberkommunikationsinformationen wird eingerichtet (Kapitel 10, Abschnitt 1)
Gesetz über aktive Cyberabwehr (2025) - Das Strategische Hauptquartier für Cybersicherheit wird dem Premierminister unterstellt; das National Cybersecurity Office tritt an die Stelle des NISC
Grundlagengesetz über Cybersicherheit (2014) - Die allgemeinen Bestimmungen (Kapitel 1) und die Artikel 76-78 treten in Kraft
Gesetz über aktive Cyberabwehr (2025) - Inkrafttreten
Grundlagengesetz über Cybersicherheit (2014)