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Irland (Éire / Ireland)
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Zuständige nationale Behörde: National Cyber Security Centre (NCSC-IE) (öffnet in einem neuen Tab)
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Auf einen Blick
Geltende nationale Strategie
Dokumente nach Art
Verordnung (2)
Fristen
Künftige Fristen
- Kritische Einrichtungen im Sektor öffentliche Verwaltung müssen ihre Pflichten erfüllen
S.I. 559/2024 über kritische Einrichtungen (CER)
Vergangene Fristen (5)
- Frist für die Ermittlung der kritischen Einrichtungen durch die zuständigen Behörden
S.I. 559/2024 über kritische Einrichtungen (CER) - Frist für die nationale Strategie und die nationale Risikobewertung
S.I. 559/2024 über kritische Einrichtungen (CER) - Inkrafttreten
S.I. 559/2024 über kritische Einrichtungen (CER) - Inkrafttreten
S.I. 360/2018 zur Umsetzung der NIS-Richtlinie
Fristen für Irland zusammen mit denen der EU-Rechtsvorschriften →
Umsetzung der NIS 2-Richtlinie
Entwurf in Vorbereitung
Gesetzentwurf über die nationale Cybersicherheit (General Scheme, 2024) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)
Details und Fortschritt
Behörden: Derzeit nach den NIS-1-Vorschriften von 2018 die sektoralen zuständigen Behörden und das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC); das General Scheme würde das NCSC als nationales CSIRT und zentrale Anlaufstelle auf eine gesetzliche Grundlage stellen. CSIRT: CSIRT-IE, beim NCSC.
Das General Scheme wurde am 30. August 2024 veröffentlicht, und der Justizausschuss des Oireachtas schloss die vorgesetzgeberische Prüfung im Februar 2025 ab. Laut der Nationalen Cybersicherheitsstrategie 2030 (Oktober 2026) erarbeitet das Justizministerium den Text mit dem Office of Parliamentary Counsel und dem Attorney General; Ende Oktober 2026 ist der Gesetzentwurf noch nicht im Oireachtas eingebracht. Am 8. Juli 2026 vor dem Gerichtshof verklagt.
Fortschritt der Durchführung
Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.
- 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
- 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
- 17. April 2025 · Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der wesentlichen und wichtigen EinrichtungenEU (vorbei)
- 17. April 2027 · Erste zweijährliche Aktualisierung der Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und Übermittlung der Zahlen an die KommissionEU (bevorstehend)
- 17. Oktober 2027 · Erste Überprüfung der Richtlinie durch die KommissionEU (bevorstehend)
- Nationales Umsetzungsgesetz noch nicht in Kraft
Umsetzung der CER-Richtlinie
Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 17. Oktober 2024
Verordnungen der Europäischen Union von 2024 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (S.I. No. 559 of 2024) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)
Details und Fortschritt
Fristgerecht durch Ministerialverordnungen umgesetzt; zentrale Anlaufstelle ist das Amt für Notfallplanung.
Fortschritt der Durchführung
Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.
- 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
- 15. Oktober 2024 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
- 17. Oktober 2024 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 17. Januar 2026 · Nationale Strategie und Risikobewertung der MitgliedstaatenEU (vorbei)
- 17. Juli 2026 · Die Mitgliedstaaten ermitteln die kritischen EinrichtungenEU (vorbei)
- 17. Juni 2027 · Frist für kritische Einrichtungen im Sektor öffentliche Verwaltung zur Erfüllung ihrer PflichtenNational (bevorstehend)
- 17. Juli 2027 · Bericht der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der MitgliedstaatenEU (bevorstehend)
- 17. Juli 2028 · Erster Bericht der zentralen Anlaufstellen über Meldungen von Sicherheitsvorfällen (danach alle zwei Jahre)EU (bevorstehend)
- 17. Juni 2029 · Erster Überprüfungsbericht der Kommission über das Funktionieren der RichtlinieEU (bevorstehend)
Durchführung der CRA-Verordnung
Keine Maßnahme ermittelt
Kein nationaler Rechtsakt ermittelt · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)
Details und Fortschritt
Behörden: Meldungen: Nationales Zentrum für Cybersicherheit (NCSC). Marktüberwachung und notifizierende Behörde: noch zu benennen.
Am 11. September 2026 veröffentlichte das NCSC nationale Leitlinien zu den Meldungen. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht; die nationale Strategie 2030 sieht das Gesetz über Behörden und Sanktionen bis Ende 2027 vor.
Fortschritt der Durchführung
Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Verordnung für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Rechtsakts.
- 10. Dezember 2024 · Inkrafttreten der VerordnungEU (vorbei)
- 11. Dezember 2025 · Frist für den Durchführungsrechtsakt über die Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (angenommen als Verordnung 2025/2392)EU (vorbei)
- 11. Juni 2026 · Die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen geltenEU (vorbei)
- 11. September 2026 · Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISAEU (vorbei)
- 11. Dezember 2026 · Die Mitgliedstaaten bemühen sich um eine ausreichende Zahl notifizierter StellenEU (bevorstehend)
- 11. Dezember 2027 · Die Verordnung gilt vollständigEU (bevorstehend)
- 11. Juni 2028 · Nach anderen Unionsvorschriften ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur Cybersicherheit laufen abEU (bevorstehend)
- 11. September 2028 · Bericht der Kommission über die Wirksamkeit der zentralen MeldeplattformEU (bevorstehend)
- 11. Dezember 2030 · Erster Bewertungs- und Überprüfungsbericht über die Verordnung (danach alle vier Jahre)EU (bevorstehend)
- Nationale Durchführungsmaßnahmen noch nicht vollständig