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Ungarn (Magyarország)

Zuständige nationale Behörde: Nemzeti Kibervédelmi Intézet (NKI) (öffnet in einem neuen Tab)

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Auf einen Blick

Geltende nationale Strategie

Dokumente nach Art

Gesetz (3)

Fristen

Künftige Fristen

  1. Die Marktüberwachung durch die SZTFH und die Verwaltungsgeldbußen für den CRA gelten
    Gesetz CXXXV von 2025 (Durchführung des CRA)
Vergangene Fristen (9)
  1. Frist für die Mitteilung des Ergebnisses der Benennungen an die Europäische Kommission
    Gesetz LXXXIV von 2024 über die Resilienz kritischer Einrichtungen
  2. Frist für das erste Cybersicherheitsaudit der vor 2025 bereits tätigen Einrichtungen
    Gesetz LXIX von 2024 über die Cybersicherheit Ungarns
  3. Die Vorschriften über die SZTFH als notifizierende Behörde und über Konformitätsbewertungsstellen gelten
    Gesetz CXXXV von 2025 (Durchführung des CRA)
  4. Annahme der Strategie und der nationalen Risikobewertung durch die Regierung
    Gesetz LXXXIV von 2024 über die Resilienz kritischer Einrichtungen
  5. Frist für vor 2025 bereits tätige Einrichtungen, eine Vereinbarung mit einem registrierten Prüfer abzuschließen
    Gesetz LXIX von 2024 über die Cybersicherheit Ungarns
  6. Beginn der ersten Verfahren zur Benennung kritischer Einrichtungen
    Gesetz LXXXIV von 2024 über die Resilienz kritischer Einrichtungen

Fristen für Ungarn zusammen mit denen der EU-Rechtsvorschriften →

Umsetzung der NIS 2-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 1. Januar 2025

Gesetz LXIX von 2024 über die Cybersicherheit Ungarns (2024. évi LXIX. törvény) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Behörden: Behörden: der Spezialdienst für nationale Sicherheit (NBSZ) über sein Nationales Institut für Cybersicherheit (NKI) als nationale Behörde; die Aufsichtsbehörde für regulierte Tätigkeiten (SZTFH) für die im Gesetz aufgeführten Unternehmen; der Verteidigungsminister für die Verteidigung. CSIRT: das nationale Zentrum für die Behandlung von Vorfällen des NBSZ (NKI).

Ersetzt das Gesetz XXIII von 2023. Sein persönlicher Anwendungsbereich wurde durch spätere Änderungen im Jahr 2026 neu gefasst.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 20. Dezember 2024 · Veröffentlichung des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  4. 1. Januar 2025 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 17. April 2025 · Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der wesentlichen und wichtigen EinrichtungenEU (vorbei)
  6. 31. August 2025 · Frist für vor 2025 tätige Einrichtungen, einen Vertrag mit einem registrierten Prüfer zu schließenNational (vorbei)
  7. 30. Juni 2026 · Frist für das erste Cybersicherheitsaudit von vor 2025 tätigen EinrichtungenNational (vorbei)
  8. 17. April 2027 · Erste zweijährliche Aktualisierung der Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und Übermittlung der Zahlen an die KommissionEU (bevorstehend)
  9. 17. Oktober 2027 · Erste Überprüfung der Richtlinie durch die KommissionEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Umsetzung der CER-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 30. Dezember 2024

Gesetz LXXXIV von 2024 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (2024. évi LXXXIV. törvény) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Gesetz über die Resilienz kritischer Einrichtungen, veröffentlicht im Magyar Közlöny vom 20. Dezember 2024.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 20. Dezember 2024 · Veröffentlichung des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  4. 30. Dezember 2024 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 17. Januar 2026 · Nationale Strategie und Risikobewertung der MitgliedstaatenEU (vorbei)
  6. 17. Juli 2026 · Die Mitgliedstaaten ermitteln die kritischen EinrichtungenEU (vorbei)
  7. 17. Juli 2027 · Bericht der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der MitgliedstaatenEU (bevorstehend)
  8. 17. Juli 2028 · Erster Bericht der zentralen Anlaufstellen über Meldungen von Sicherheitsvorfällen (danach alle zwei Jahre)EU (bevorstehend)
  9. 17. Juni 2029 · Erster Überprüfungsbericht der Kommission über das Funktionieren der RichtlinieEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Durchführung der CRA-Verordnung

Maßnahmen in Kraft · In Kraft seit 6. Januar 2026

Gesetz CXXXV von 2025 über die Durchführung der Verordnung der Europäischen Union über Cyberresilienz in Ungarn und zur Änderung bestimmter Vorschriften über Cybersicherheit (Magyar Közlöny 2025/158) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Behörden: Marktüberwachung und notifizierende Behörde: Aufsichtsbehörde für Regulierungsangelegenheiten (SZTFH).

Durchführungsgesetz, das auch das Cybersicherheitsgesetz (Gesetz LXIX von 2024) ändert, in Kraft seit dem 6. Januar 2026. Die Vorschriften zu notifizierten Stellen gelten ab dem 11. Juni 2026, die zu Marktüberwachung und Geldbußen ab dem 11. Dezember 2027 (Geldbußen von 500.000 HUF bis zu den Höchstbeträgen der Verordnung, also 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes; keine Geldbußen für haushaltsfinanzierte öffentliche Stellen).

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Verordnung für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Rechtsakts.

  1. 10. Dezember 2024 · Inkrafttreten der VerordnungEU (vorbei)
  2. 10. Dezember 2025 · Annahme des nationalen RechtsaktsNational (vorbei)
  3. 11. Dezember 2025 · Frist für den Durchführungsrechtsakt über die Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (angenommen als Verordnung 2025/2392)EU (vorbei)
  4. 6. Januar 2026 · Inkrafttreten des nationalen RechtsaktsNational (vorbei)
  5. 11. Juni 2026 · Die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen geltenEU (vorbei)
  6. 11. September 2026 · Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISAEU (vorbei)
  7. 11. Dezember 2026 · Die Mitgliedstaaten bemühen sich um eine ausreichende Zahl notifizierter StellenEU (bevorstehend)
  8. 11. Dezember 2027 · Die Verordnung gilt vollständigEU (bevorstehend)
  9. 11. Juni 2028 · Nach anderen Unionsvorschriften ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur Cybersicherheit laufen abEU (bevorstehend)
  10. 11. September 2028 · Bericht der Kommission über die Wirksamkeit der zentralen MeldeplattformEU (bevorstehend)
  11. 11. Dezember 2030 · Erster Bewertungs- und Überprüfungsbericht über die Verordnung (danach alle vier Jahre)EU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Beziehungen zwischen Dokumenten (5)

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