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Kroatien (Hrvatska)

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Fristen

Keine künftige Frist erfasst. · Fristen für Kroatien zusammen mit denen der EU-Rechtsvorschriften →

Vergangene Fristen (5)
  1. Frist für die Annahme des mittelfristigen strategischen Planungsakts zur Cybersicherheit durch die Regierung
    Gesetz über die Cybersicherheit
  2. Frist für die Annahme des strategischen Akts zur Resilienz kritischer Einrichtungen und der nationalen Risikobewertung für kritische Infrastrukturen durch die Regierung
    Gesetz über kritische Infrastrukturen
  3. Frist für die erste Kategorisierung wesentlicher und wichtiger Einrichtungen und für die Einrichtung des besonderen Registers der Einrichtungen
    Gesetz über die Cybersicherheit

Umsetzung der NIS 2-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 15. Februar 2024

Gesetz über die Cybersicherheit (NN 14/2024) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Behörden: Zentrale Behörde und zentrale Anlaufstelle: Sicherheits- und Nachrichtendienst (SOA) über sein Nationales Zentrum für Cybersicherheit. Weitere zuständige Behörden: das Amt des Nationalen Sicherheitsrats, die Regulierungsbehörde für Netzindustrien (HAKOM), die Stelle für die digitale Gesellschaft und das Ministerium für Wissenschaft und Bildung. CSIRT: das der SOA (NCSC-HR) oder das des CARNET (CERT.hr), je nach Sektor.

Einer der ersten Mitgliedstaaten, die die Richtlinie umgesetzt haben. Es ersetzte das Gesetz von 2018 über Betreiber wesentlicher Dienste (NN 64/18).

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 26. Januar 2024 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  3. 15. Februar 2024 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  4. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  5. 15. Februar 2025 · Frist für die erste Kategorisierung der Einrichtungen durch die Behörden und für die Einrichtung des Registers der EinrichtungenNational (vorbei)
  6. 17. April 2025 · Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der wesentlichen und wichtigen EinrichtungenEU (vorbei)
  7. 17. April 2027 · Erste zweijährliche Aktualisierung der Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und Übermittlung der Zahlen an die KommissionEU (bevorstehend)
  8. 17. Oktober 2027 · Erste Überprüfung der Richtlinie durch die KommissionEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Umsetzung der CER-Richtlinie

Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 21. Juni 2025

Gesetz über kritische Infrastrukturen (NN 89/2025) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Neues Gesetz über kritische Infrastrukturen, das das Gesetz von 2013 ersetzt.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.

  1. 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
  2. 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
  3. 6. Juni 2025 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  4. 21. Juni 2025 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
  5. 17. Januar 2026 · Nationale Strategie und Risikobewertung der MitgliedstaatenEU (vorbei)
  6. 17. Juli 2026 · Die Mitgliedstaaten ermitteln die kritischen EinrichtungenEU (vorbei)
  7. 17. Juli 2027 · Bericht der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der MitgliedstaatenEU (bevorstehend)
  8. 17. Juli 2028 · Erster Bericht der zentralen Anlaufstellen über Meldungen von Sicherheitsvorfällen (danach alle zwei Jahre)EU (bevorstehend)
  9. 17. Juni 2029 · Erster Überprüfungsbericht der Kommission über das Funktionieren der RichtlinieEU (bevorstehend)

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Durchführung der CRA-Verordnung

Keine Maßnahme ermittelt

Kein nationaler Rechtsakt ermittelt · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Details und Fortschritt

Kein Durchführungsakt ermittelt. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC-HR) hat erklärt, dass es das koordinierende CSIRT für Meldungen ist.

Fortschritt der Durchführung

Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Verordnung für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Rechtsakts.

  1. 10. Dezember 2024 · Inkrafttreten der VerordnungEU (vorbei)
  2. 11. Dezember 2025 · Frist für den Durchführungsrechtsakt über die Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (angenommen als Verordnung 2025/2392)EU (vorbei)
  3. 11. Juni 2026 · Die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen geltenEU (vorbei)
  4. 11. September 2026 · Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISAEU (vorbei)
  5. 11. Dezember 2026 · Die Mitgliedstaaten bemühen sich um eine ausreichende Zahl notifizierter StellenEU (bevorstehend)
  6. 11. Dezember 2027 · Die Verordnung gilt vollständigEU (bevorstehend)
  7. 11. Juni 2028 · Nach anderen Unionsvorschriften ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur Cybersicherheit laufen abEU (bevorstehend)
  8. 11. September 2028 · Bericht der Kommission über die Wirksamkeit der zentralen MeldeplattformEU (bevorstehend)
  9. 11. Dezember 2030 · Erster Bewertungs- und Überprüfungsbericht über die Verordnung (danach alle vier Jahre)EU (bevorstehend)
  10. Nationale Durchführungsmaßnahmen noch nicht vollständig

Stand in allen EU-Mitgliedstaaten

Beziehungen zwischen Dokumenten (2)

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