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Kroatien (Hrvatska)
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Auf einen Blick
Geltende nationale Strategie
Dokumente nach Art
Fristen
Keine künftige Frist erfasst. · Fristen für Kroatien zusammen mit denen der EU-Rechtsvorschriften →
Vergangene Fristen (5)
- Frist für die Annahme des mittelfristigen strategischen Planungsakts zur Cybersicherheit durch die Regierung
Gesetz über die Cybersicherheit - Frist für die Annahme des strategischen Akts zur Resilienz kritischer Einrichtungen und der nationalen Risikobewertung für kritische Infrastrukturen durch die Regierung
Gesetz über kritische Infrastrukturen - Inkrafttreten
Gesetz über kritische Infrastrukturen - Frist für die erste Kategorisierung wesentlicher und wichtiger Einrichtungen und für die Einrichtung des besonderen Registers der Einrichtungen
Gesetz über die Cybersicherheit - Inkrafttreten
Gesetz über die Cybersicherheit
Umsetzung der NIS 2-Richtlinie
Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 15. Februar 2024
Gesetz über die Cybersicherheit (NN 14/2024) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)
Details und Fortschritt
Behörden: Zentrale Behörde und zentrale Anlaufstelle: Sicherheits- und Nachrichtendienst (SOA) über sein Nationales Zentrum für Cybersicherheit. Weitere zuständige Behörden: das Amt des Nationalen Sicherheitsrats, die Regulierungsbehörde für Netzindustrien (HAKOM), die Stelle für die digitale Gesellschaft und das Ministerium für Wissenschaft und Bildung. CSIRT: das der SOA (NCSC-HR) oder das des CARNET (CERT.hr), je nach Sektor.
Einer der ersten Mitgliedstaaten, die die Richtlinie umgesetzt haben. Es ersetzte das Gesetz von 2018 über Betreiber wesentlicher Dienste (NN 64/18).
Fortschritt der Durchführung
Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.
- 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
- 26. Januar 2024 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 15. Februar 2024 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
- 15. Februar 2025 · Frist für die erste Kategorisierung der Einrichtungen durch die Behörden und für die Einrichtung des Registers der EinrichtungenNational (vorbei)
- 17. April 2025 · Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der wesentlichen und wichtigen EinrichtungenEU (vorbei)
- 17. April 2027 · Erste zweijährliche Aktualisierung der Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und Übermittlung der Zahlen an die KommissionEU (bevorstehend)
- 17. Oktober 2027 · Erste Überprüfung der Richtlinie durch die KommissionEU (bevorstehend)
Umsetzung der CER-Richtlinie
Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 21. Juni 2025
Gesetz über kritische Infrastrukturen (NN 89/2025) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)
Details und Fortschritt
Neues Gesetz über kritische Infrastrukturen, das das Gesetz von 2013 ersetzt.
Fortschritt der Durchführung
Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.
- 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
- 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
- 6. Juni 2025 · Annahme des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 21. Juni 2025 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 17. Januar 2026 · Nationale Strategie und Risikobewertung der MitgliedstaatenEU (vorbei)
- 17. Juli 2026 · Die Mitgliedstaaten ermitteln die kritischen EinrichtungenEU (vorbei)
- 17. Juli 2027 · Bericht der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der MitgliedstaatenEU (bevorstehend)
- 17. Juli 2028 · Erster Bericht der zentralen Anlaufstellen über Meldungen von Sicherheitsvorfällen (danach alle zwei Jahre)EU (bevorstehend)
- 17. Juni 2029 · Erster Überprüfungsbericht der Kommission über das Funktionieren der RichtlinieEU (bevorstehend)
Durchführung der CRA-Verordnung
Keine Maßnahme ermittelt
Kein nationaler Rechtsakt ermittelt · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)
Details und Fortschritt
Kein Durchführungsakt ermittelt. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC-HR) hat erklärt, dass es das koordinierende CSIRT für Meldungen ist.
Fortschritt der Durchführung
Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Verordnung für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Rechtsakts.
- 10. Dezember 2024 · Inkrafttreten der VerordnungEU (vorbei)
- 11. Dezember 2025 · Frist für den Durchführungsrechtsakt über die Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (angenommen als Verordnung 2025/2392)EU (vorbei)
- 11. Juni 2026 · Die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen geltenEU (vorbei)
- 11. September 2026 · Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISAEU (vorbei)
- 11. Dezember 2026 · Die Mitgliedstaaten bemühen sich um eine ausreichende Zahl notifizierter StellenEU (bevorstehend)
- 11. Dezember 2027 · Die Verordnung gilt vollständigEU (bevorstehend)
- 11. Juni 2028 · Nach anderen Unionsvorschriften ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur Cybersicherheit laufen abEU (bevorstehend)
- 11. September 2028 · Bericht der Kommission über die Wirksamkeit der zentralen MeldeplattformEU (bevorstehend)
- 11. Dezember 2030 · Erster Bewertungs- und Überprüfungsbericht über die Verordnung (danach alle vier Jahre)EU (bevorstehend)
- Nationale Durchführungsmaßnahmen noch nicht vollständig