Länder · Europa
Zypern (Κύπρος / Kıbrıs)
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- CoE
Zuständige nationale Behörde: Digital Security Authority (DSA) (öffnet in einem neuen Tab)
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Auf einen Blick
Geltende nationale Strategie
Dokumente nach Art
Fristen
Keine künftige Frist erfasst. · Fristen für Zypern zusammen mit denen der EU-Rechtsvorschriften →
Vergangene Fristen (2)
- Inkrafttreten
Verordnungen 2025 über kritische Einrichtungen (CER) - Inkrafttreten
Gesetz 60(I)/2025 zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Umsetzung der NIS 2-Richtlinie
Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 25. April 2025
Gesetz (Änderungsgesetz) von 2025 über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Ν. 60(Ι)/2025) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)
Details und Fortschritt
Behörden: Zuständige Behörde und zentrale Anlaufstelle: Behörde für digitale Sicherheit (DSA). CSIRT: CSIRT-CY, das nationale CSIRT bei der Behörde.
Ändert das Gesetz 89(I)/2020 über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 5036 vom 25. April 2025.
Fortschritt der Durchführung
Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.
- 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
- 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
- 17. April 2025 · Die Mitgliedstaaten erstellen die Liste der wesentlichen und wichtigen EinrichtungenEU (vorbei)
- 25. April 2025 · Veröffentlichung des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 25. April 2025 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 17. April 2027 · Erste zweijährliche Aktualisierung der Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen und Übermittlung der Zahlen an die KommissionEU (bevorstehend)
- 17. Oktober 2027 · Erste Überprüfung der Richtlinie durch die KommissionEU (bevorstehend)
Umsetzung der CER-Richtlinie
Umgesetzt, in Kraft · In Kraft seit 11. Juli 2025
Verordnungen von 2025 über den Zivilschutz (Resilienz kritischer Einrichtungen) (Κ.Δ.Π. 204/2025) · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)
Details und Fortschritt
Umgesetzt durch auf Grundlage des Zivilschutzgesetzes erlassene Verordnungen, in Kraft ab der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Fortschritt der Durchführung
Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Gesetzes.
- 16. Januar 2023 · Inkrafttreten der RichtlinieEU (vorbei)
- 17. Oktober 2024 · Umsetzungsfrist für die MitgliedstaatenEU (vorbei)
- 11. Juli 2025 · Veröffentlichung des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 11. Juli 2025 · Inkrafttreten des nationalen GesetzesNational (vorbei)
- 17. Januar 2026 · Nationale Strategie und Risikobewertung der MitgliedstaatenEU (vorbei)
- 17. Juli 2026 · Die Mitgliedstaaten ermitteln die kritischen EinrichtungenEU (vorbei)
- 17. Juli 2027 · Bericht der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der MitgliedstaatenEU (bevorstehend)
- 17. Juli 2028 · Erster Bericht der zentralen Anlaufstellen über Meldungen von Sicherheitsvorfällen (danach alle zwei Jahre)EU (bevorstehend)
- 17. Juni 2029 · Erster Überprüfungsbericht der Kommission über das Funktionieren der RichtlinieEU (bevorstehend)
Durchführung der CRA-Verordnung
Keine Maßnahme ermittelt
Kein nationaler Rechtsakt ermittelt · Amtliche Quelle (öffnet in einem neuen Tab)
Details und Fortschritt
Behörden: Notifizierende Behörde und künftig Marktüberwachung: Behörde für digitale Sicherheit (beim Amt des Kommissars für Kommunikation), laut Angaben des Kommissars. Meldungen: das nationale CSIRT der Behörde.
In einem am 23. September 2026 auf der Website der Behörde für digitale Sicherheit veröffentlichten Artikel erklärte der Kommissar für Kommunikation, dass die Behörde als notifizierende Behörde tätig ist und als Marktüberwachungsbehörde tätig sein wird, während ihr nationales CSIRT die Meldungen der Hersteller entgegennimmt. Ein veröffentlichter Rechtsakt, der diese Befugnisse oder die Sanktionen festlegt, wurde nicht ermittelt.
Fortschritt der Durchführung
Die wichtigsten Etappen, vergangene und künftige: die von der Verordnung für alle Mitgliedstaaten festgelegten und die des nationalen Rechtsakts.
- 10. Dezember 2024 · Inkrafttreten der VerordnungEU (vorbei)
- 11. Dezember 2025 · Frist für den Durchführungsrechtsakt über die Kategorien wichtiger und kritischer Produkte (angenommen als Verordnung 2025/2392)EU (vorbei)
- 11. Juni 2026 · Die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen geltenEU (vorbei)
- 11. September 2026 · Pflicht zur Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle über die zentrale Meldeplattform der ENISAEU (vorbei)
- 11. Dezember 2026 · Die Mitgliedstaaten bemühen sich um eine ausreichende Zahl notifizierter StellenEU (bevorstehend)
- 11. Dezember 2027 · Die Verordnung gilt vollständigEU (bevorstehend)
- 11. Juni 2028 · Nach anderen Unionsvorschriften ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur Cybersicherheit laufen abEU (bevorstehend)
- 11. September 2028 · Bericht der Kommission über die Wirksamkeit der zentralen MeldeplattformEU (bevorstehend)
- 11. Dezember 2030 · Erster Bewertungs- und Überprüfungsbericht über die Verordnung (danach alle vier Jahre)EU (bevorstehend)
- Nationale Durchführungsmaßnahmen noch nicht vollständig